Nachweisfristen
Bitte beachten Sie:
Die Frist zur Abgabe des Nachweises des klimaangepassten Waldmanagements für Bescheide aus 2023 endet am 30. April 2024 (Ausnahme: Erstbescheide, hier gilt die 12-Monatsfrist; s. u.).
Wer im Jahr 2023 einen Nachweis eingereicht hat, muss den nächsten Verwendungsnachweis erst nach Erhalt des nächsten Zuwendungsbescheides einreichen.
Grundsätzlich gilt:
Zu jedem Zuwendungsbescheid muss ein Verwendungsnachweis (z.B. PEFC-Fördermodul/Zertifikat) eingereicht werden. Hierzu gelten bestimmte Fristen, die dem Zuwendungsbescheid zu entnehmen sind. Nach dem Erstbescheid hat man 12 Monate Zeit den Nachweis einzureichen. Ab dem zweiten Bescheid endet die Frist am 30.04. des der Bewilligung folgenden Jahres.
Beispiel 1:
Erstbescheid: 19.05.2023 - Frist Verwendungsnachweis: 19.05.2024
Zweiter Bescheid: tt.mm.2024 - Frist Verwendungsnachweis: 30.04.2025
Dritter Bescheid: tt.mm.2025 - Frist Verwendungsnachweis: 30.04.2026
usw.
Beispiel 2:
Erstbescheid: 19.12.2022
Zweiter Bescheid 19.05.2023 - Verwendungsnachweis bereits eingereicht
Dritter Bescheid tt.mm.2024 - Frist Verwendungsnachweis: 30.04.2025
Vierter Bescheid tt.mm.2025 - Frist Verwendungsnachweis: 30.04.2026
usw.
Weitere Informationen zum Nachweis des Klimaangepassten Waldmanagements finden Sie hier:
https://www.klimaanpassung-wald.de/faq-g sowie in der Übersicht zur jährlichen Bewilligung.