Nachweisfristen
Bitte beachten Sie:
Die Frist zur Abgabe des Nachweises des klimaangepassten Waldmanagements für Bescheide aus 2023 endet am 30. April 2024 (Ausnahme: Erstbescheide, hier gilt die 12-Monatsfrist; s. u.).
Wer im Jahr 2023 einen Nachweis eingereicht hat, muss den nächsten Verwendungsnachweis erst nach Erhalt des nächsten Zuwendungsbescheides einreichen.
Grundsätzlich gilt:
Zu jedem Zuwendungsbescheid muss ein Verwendungsnachweis (z.B. PEFC-Fördermodul/Zertifikat) eingereicht werden. Hierzu gelten bestimmte Fristen, die dem Zuwendungsbescheid zu entnehmen sind. Wenden Sie sich direkt nach Erhalt des ersten Bescheides an das von Ihnen gewünschte Zertifizierungssystem. Sie haben dann 12 Monate Zeit den Nachweis bei der FNR einzureichen. Ab dem zweiten Bescheid endet die Frist jeweils am 30.04. des der Bewilligung folgenden Jahres.
Beispiel 1:
Erstbescheid | 19.05.2023 | Frist Verwendungsnachweis: 19.05.2024 |
Zweiter Bescheid | 02.05.2024 | Frist Verwendungsnachweis: 30.04.2025 |
Dritter Bescheid | tt.mm.2025 | Frist Verwendungsnachweis: 30.04.2026 |
usw.
Beispiel 2:
Erstbescheid: | 19.12.2022 | |
Zweiter Bescheid: | 19.05.2023 | Verwendungsnachweis bereits eingereicht |
Dritter Bescheid: | 02.05.2024 | Frist Verwendungsnachweis: 30.04.2025 |
Vierter Bescheid: | tt.mm.2025 | Frist Verwendungsnachweis: 30.04.2026 |
usw.
Weitere Informationen zum Nachweis des Klimaangepassten Waldmanagements finden Sie hier:
https://www.klimaanpassung-wald.de/faq-g sowie in der Übersicht zur jährlichen Bewilligung.