Klimaangepasstes WaldmanagementFörderprogramm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

 

Fragen zum Verwendungsnachweis/Nachweis des klimaangepassten Waldmanagements

  • Wie weise ich die Einhaltung der Kriterien für ein klimaangepasstes Waldmanagement nach?

    Der Nachweis erfolgt über ein Zertifikat eines anerkannten Zertifizierungssystems (bspw. PEFC, FSC und in Mecklenburg-Vorpommern auch ANW). Selbstverpflichtungserklärungen werden nicht als Nachweis anerkannt.

    Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides wenden Sie sich an das von Ihnen gewählte Zertifizierungssystem. Bitte beachten Sie, dass der Nachweis zwingend auf den im Zuwendungsbescheid benannten Zuwendungsempfänger (Name und Adresse) lauten muss. Bei Abweichungen wird der Nachweis nicht anerkannt.

    Auf den Urkunden des PEFC-Fördermoduls ist ein mehrjähriger Gültigkeitszeitraum benannt, der sich auf das Gruppenzertifikat, nicht aber auf die Urkunde bezieht. Zuwendungsempfänger sind nicht von dem jährlichen Einreichen des Verwendungsnachweises entbunden. Das bedeutet, dass Sie den, mit einem aktuellen Ausstellungsdatum versehenen, Nachweis jährlich einreichen müssen. Dasselbe Zertifikat kann nicht mehrmals verwendet werden. 

    Bitte beachten Sie: Das Standard-PEFC-Zertifikat ist kein anerkannter Nachweis für das klimaangepasste Waldmanagement. Bei einer PEFC-Zertifizierung wird die Urkunde zum PEFC-Fördermodul gefordert.

    Die Fristen zur Einreichung des Verwendungsnachweises/Zertifikates entnehmen Sie dem Zuwendungsbescheid oder der Übersicht zur jährlichen Bewilligung.

  • Wie kann ich den Nachweis des Klimaangepassten Waldmanagements einreichen?

    Es besteht für Sie die Möglichkeit, Ihren jährlich einzureichenden Verwendungsnachweis/Nachweis der klimaangepassten Waldmanagements (Zertifikat) elektronisch an uns zu übermitteln. Nutzen Sie dazu unsere Hochlade-Möglichkeit unter: https://www.klimaanpassung-wald.de/online-antrag/dokumente-einreichen. Beachten Sie bitte die aufgeführten Hinweise zum Verwendungsnachweis und zur Vorgehensweise.

    Alternativ können Sie Ihren Verwendungsnachweis unter Angabe Ihrer Antragsnummer und dem Datum des zugehörigen Zuwendungsbescheids auch schriftlich oder per E-Mail an klimaanpassung-wald(bei)fnr.de zusenden. Kontaktinformationen finden Sie hier: https://www.klimaanpassung-wald.de/service/ihre-ansprechpartner.

    Die Einreichfristen entnehmen Sie bitte den Zuwendungsbescheiden. Hier finden Sie zudem eine schematische Übersicht.

     

  • Welche nach Nr. 4.1.3 der Richtlinie anerkannten Zertifizierungssysteme gibt es, die den Nachweis des klimaangepassten Waldmanagements ausstellen?

    Die Einhaltung der unter Nummer 2.2 der Förderrichtlinie festgelegten Kriterien kann über folgende Zertifizierungsgeber nachgewiesen werden:

    1. PEFC – bereits PEFC-zertifizierte Betriebe können den Nachweis des klimaangepassten Waldmanagements über das PEFC-Fördermodul erbringen
    2. PEFC Bayern – auch hier kann der Nachweis über das PEFC-Fördermodul erfolgen
    3. FSC - FSC-zertifizierte Waldbesitzende können die Umsetzung der Kriterien beim regulären FSC-Audit kontrollieren lassen und dann über eine gesonderte Bescheinigung nachweisen.
    4. ANW Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern – bereits ANW-zertifizierte Betriebe erhalten nach einer Verpflichtungserklärung und Kontrolle der Einhaltung der Kriterien eine Konformitätsbescheinigung, die als Nachweis zugelassen ist.

    Die entsprechenden Nachweise sind jährlich und mit jeweils einem aktuellen Ausstellungsdatum versehen bei der FNR einzureichen (Fristen siehe Übersicht jährliche Bewilligung).

  • Was passiert, wenn ich die Kriterien nicht einhalte?

    Die Einhaltung der Kriterien ist über ein PEFC-Zusatzmodul oder eine Bescheinigung einer anderen anerkannten Zertifizierungsorganisation (z.B. FSC) nachzuweisen. Kommt der Zuwendungsempfänger dem jährlichen Nachweis nicht nach, wird die erhaltene Zuwendung verzinst zurückgefordert.

    Für den erstmaligen Nachweis des klimaangepassten Waldmanagements besteht eine Frist von 12 Monaten. Ab dem zweiten Zuwendungsjahr muss der Nachweis jährlich bis zum 30. April erbracht werden.

  • Welche Angaben muss der Verwendungsnachweis beinhalten?

    Der Nachweis (z. B. die PEFC-Fördermodul-Urkunde) muss auf den Zuwendungsempfänger lauten und zwar wortgleich bzgl. Name und Adresse. Beachten Sie dazu unbedingt die Benennung in Ihrem Zuwendungsbescheid (inkl. Namenszusatz; bspw. Max Mustermann für Erbengemeinschaft Schmidt). Sollte es Änderungen bei den Bewirtschaftenden der Förderfläche geben, teilen Sie dies bitte unverzüglich der FNR mit.

    Der Nachweis muss die zuwendungsfähige Waldfläche laut Zuwendungsbescheid abdecken. Die zuwendungsfähige Waldfläche finden Sie auf Seite zwei des Zuwendungsbescheides.

    Der Nachweis muss darüber hinaus aufführen welche Kriterien (11 oder 12) erfüllt werden. Die Angabe finden Sie ebenfalls auf Seite zwei des Zuwendungsbescheides.

  • Kann ich mein vorhandenes PEFC-Zertifikat als Verwendungsnachweis nutzen?

    Nein. PEFC bietet für den Nachweis des klimaangepassten Waldmanagements das PEFC-Fördermodul an. Antragsteller und Zuwendungsempfänger wenden sich dazu bitte an PEFC.