Klimaangepasstes WaldmanagementFörderprogramm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

 

Vom Antrag zur Auszahlung

Teil 1: Datenerfassung im Online-Antrag

Datenerfassung

  • Die Datenerfassung erfolgt ausschließlich online über: www.klimaanpassung wald.de
  • Informieren Sie sich vorher über die nötigen Unterlagen und Voraussetzungen
  • Eine Anleitung als Video oder Präsentation finden Sie HIER
  • Füllen Sie alle notwendigen Felder aus und geben Sie alle erforderlichen Erklärungen ab.
  • Drucken oder speichern Sie die Zusammenfassung der eingegebenen Daten.

Eingangsbestätigung

  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie dazu auch Ihren SPAM-Ordner.
  • Die Eingangsbestätigung erläutert die weiteren Schritte und benennt die Antragsnummer, die bei jedem Schriftverkehr mit der FNR anzugeben ist.

Teil 2: Antragstellung

Postalische Einsendung der geforderten Dokumente

  • Senden Sie die geforderten Unterlagen in Kopie per Post innerhalb von vier Kalenderwochen an die FNR (Informationen zu den geforderten Unterlagen finden Sie unter der Rubrik Fragen und Antworten).
  • Einzusenden sind u.a.:
    • Unterschriebener Antrag
    • Kopie des letzten SVLFG-Bescheides/Berufsgenossenschaft
    • Kopie des Personalausweises (des Antragstellers oder des Beauftragten)
    • Kopien der Bescheide anderer öffentlicher Förderprogramme der Bundesländer
    • ggf. Vollmachten zur Antragstellung
  • Bitte senden Sie keine geklammerten oder gehefteten Dokumente ein.

Prüfung und Bescheidversand

  • Nach Eingang der Dokumente wird der Antrag geprüft. Bei Rückfragen werden Sie kontaktiert.
  • Wird der Antrag positiv beschieden, erhalten Sie per E-Mail einen Zuwendungsbescheid für das aktuelle Haushaltsjahr und weitere Dokumente.

Postalische Rücksendung

  • Die der E-Mail beigefügte Empfangsbestätigung, sowie die Zahlungsanforderung zur Auszahlung der Zuwendung laut Zahlungsplan senden Sie per Post an die FNR zurück.
  • Der Nachweis des klimaangepassten Waldmanagements muss innerhalb von 12 Monaten eingereicht werden.

Zahlung

  • Nach Eingang der Empfangsbestätigung und der Zahlungsanforderung werden diese geprüft.
  • Sind alle Angaben richtig erfolgt, so wird die FNR die erste Zahlung veranlassen.

Wie geht es in den Folgejahren weiter?

Die Zuwendung wird jährlich für das jeweilige Haushaltsjahr bewilligt. Dazu muss die Antragstellung für das folgende Haushaltsjahr bestätigt werden. Dies erfolgt durch die Einsendung des Dokuments „Bestätigung der Zuwendungsvoraussetzungen“. Die Fristen finden Sie in Ihrem Zuwendungsbescheid oder zur Vorabinfo hier.

Zu beachten sind außerdem die in den Bescheiden benannten Fristen zur jährlichen Einsendung des Nachweises des klimaangepassten Waldmanagements (z. B. PEFC, FSC). Weitere Informationen dazu finden Sie bei Fragen und Antworten.

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