Klimaangepasstes WaldmanagementFörderprogramm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

 

Fragen zur Berücksichtigung anderer öffentlicher Förderungen

Hier finden Sie Antworten zu häufig, vor und während der Antragsbearbeitung aufkommenden, Fragen. Der Inhalt dieser Fragen und Antworten dient ausschließlich Informationszwecken und begründet keine Rechte und Pflichten.

Fragen zu Ihren Anträgen richten Sie bitte unter Angabe Ihrer Antragsnummer per E-Mail an klimaanpassung-wald(bei)fnr.de.

  • Wie werden andere öffentliche Förderungen berücksichtigt?

    Im Zuge der Angaben für die Forstflächen pro Bundesland werden in der Online-Datenerfassung die zugehörigen öffentlichen Förderungen angegeben. Das Antragsportal führt die für das ausgewählte Bundesland relevanten Maßnahmen in Form eines Auswahlmenüs auf.

    Wurde für die beantragte Forstfläche bereits eine andere öffentliche Förderung in Anspruch genommen wird die Zuwendung je nach Maßnahme entsprechend Nr. 5.5. der Richtlinie gekürzt. Eine Übersicht dazu finden Sie HIER.

  • Welche anderen öffentlichen Förderprogramme muss ich in meinem Bundesland berücksichtigen?

    Eine Liste der anzugebenden Förderungen in ihrem Bundesland finden Sie unter "Dokumente".

    Relevant sind alle Fördermaßnahmen*, deren Bindefrist beziehungsweise Verpflichtungszeitraum das Jahr der Antragstellung oder auch die darauffolgenden Jahre umfasst.

    Im Online-Antrag werden alle notwendigen Förderungen der Bundesländer aufgeführt. Bitte senden Sie nur die relevanten Nachweise ein, das beschleunigt das Antragsverfahren.

    *nicht alle Maßnahmen einer Richtlinie sind angaberelevant. Bitte prüfen Sie vorab, ob Ihre geförderte Maßnahme anzugeben ist oder nicht.

     

     

  • Welche Abzüge erfolgen, wenn für meine Forstfläche bereits Maßnahmen durch andere öffentliche Förderprograme gefördert wurden?

    Bei folgenden, bereits erhaltenen Förderungen wird die Zuwendung gekürzt:

    • „Mischungsregulierung im Rahmen einer Jungbestandspflege“: Kürzung um 16 Euro pro Hektar und Jahr
    • „Erhalt von Totholz“: Kürzung um 25 Euro pro Hektar und Jahr
    • „Erhalt von Biotop-/Habitatbäumen“: Kürzung um 18 Euro pro Hektar und Jahr
    • „Einhaltung von Rückegassenabständen“: Kürzung um 7 Euro pro Hektar und Jahr
    • Förderung der Natürlichen Waldentwicklung: Die Kürzung ist abhängig von der Größe der Waldfläche sowie bereits durch andere öffentliche Förderprogramme geförderten Fläche.

    (siehe auch Nr. 5.5 der Richtlinie)

  • Welche Förderfläche muss ich für meine erhaltene Förderung eintragen?

    Jeder Förderbescheid der Länder enthält Informationen über:

    • Maßnahme                                      
    • Aktenzeichen                                  
    • Bescheiddatum                               
    • Bewilligungsbehörde                                   
    • Bindefrist                                          
    • Förderbetrag                                   
    • Förderfläche

     

    Der einzelnen Maßnahme ist in der Regel eine Maßnahmefläche/Förderfläche zugewiesen. Wenn diese nicht im Online-Antrag angegeben oder dem eingereichten Nachweis zu entnehmen (z. B. auf einem Maßnahmeblatt o. Ä.) ist, muss angenommen werden, dass sich die Förderung auf die gesamte in diesem Bundesland bewirtschaftete Waldfläche bezieht. Dies kann Auswirkungen auf die berechneten Abzüge haben.

  • Kann ich zukünftig andere Förderungen beantragen?

    Ja. Später gewährte, relevante Förderungen sind bei der jährlichen Beantragung der Zuwendung anzugeben.

  • Die anzugebende Fördermaßnahme der Bundesländer wurde über meinen forstwirtschaftlichen Zusammenschluss beantragt. Wie kann ich die Daten dann eintragen?

    Sollten Sie Förderungen über Ihren forstwirtschaftlichen Zusammenschluss (FBG, WBV etc.) erhalten haben, müssen Sie dort die erforderlichen Angaben erfragen bzw. die Förderbescheidkopien einholen.  Auch die zugehörigen Förderbescheidkopien sind durch die Antragsteller einzureichen. Hierbei muss ersichtlich sein, welcher Flächenanteil (in ha) der Förderung und welcher Förderbetrag (in Euro) auf die Waldfläche des Antragstellers entfällt.