Klimaangepasstes WaldmanagementFörderprogramm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

 

Fragen zu De-minimis

  • Handelt es sich bei der Zuwendung um eine De-minimis-Beihilfe?

    Mit der geänderten Richtlinie für Zuwendungen zu einem Klimaangepassten Waldmanagement vom 15. Mai 2023 zählt die Zuwendung nicht mehr zu den De-minimis-Beihilfen.

    Achtung: Zuwendungen, die noch unter der Richtlinie für Zuwendungen zu einem Klimaangepassten Waldmanagement vom 28. Oktober 2022 bewilligt wurden, gelten weiterhin als De-minimis-Beihilfen. Diese Zuwendungen müssen bei der Beantragung anderer De-minimis-Beihilfen als erhaltene Beihilfen angegeben werden.