Klimaangepasstes WaldmanagementFörderprogramm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

 

Allgemeine Fragen zur Antragstellung

Hier finden Sie Antworten zu häufig, vor und während der Antragsbearbeitung aufkommenden, Fragen. Der Inhalt dieser Fragen und Antworten dient ausschließlich Informationszwecken und begründet keine Rechte und Pflichten.

Fragen zu Ihren Anträgen richten Sie bitte unter Angabe Ihrer Antragsnummer per E-Mail an klimaanpassung-wald(bei)fnr.de.

  • Wie stelle ich den Antrag?

    Die Antragstellung erfolgt in zwei Schritten: der Datenerfassung und der eigentlichen Antragstellung.

    Die Datenerfassung erfolgt ausschließlich online über die Seite www.klimaanpassung-wald.de. Antragstellende können, wenn z. B. keine Internetanbindung oder keine E-Mail-Adresse vorhanden ist, einen Bevollmächtigten beauftragen, der die Datenerfassung sowie die Antragstellung durchführt und die Zuwendung abwickelt.

    Nach der Datenerfassung erhalten Sie per Mail eine Eingangsbestätigung sowie verschieden Dokumente, darunter auch das Antragsformular, das Sie unterschrieben per Post an die FNR zurücksenden müssen.

    Weitere Informationen zum Antragsablauf finden Sie in den Antragsverfahrensbestimmungen, im Ablaufschema sowie in der Videoanleitung.

    (siehe auch Nr. 6 der Richtlinie)

  • Welchen der beiden Online-Anträge muss ich wählen?

    Prüfen Sie vorab genau, ob Sie als juristische oder natürliche Person beantragen.

    Einen Antrag für juristische, rechtsfähige Personen stellen zum Beispiel:

    • Unternehmen
    • Vereine
    • Organisationen und Zusammenschlüsse
    • GbR
    • Kommunen und Landkreise

     

    Einen Antrag für natürliche Personen stellen zum Beispiel:

    • Privatpersonen (z. B. Max Mustermann)
    • Einzelunternehmen
    • Erben-/Besitzgemeinschaften (Antrag durch den Bevollmächtigten unter Angabe des Namens der Erben-/Besitzgemeinschaft im Namenszusatz)

     

    Juristische Personen müssen und natürliche Personen können im Antrag einen Bevollmächtigten benennen. Zur Identitätsprüfung muss im Rahmen der Nachweiseinsendung eine Personalausweiskopie der bevollmächtigten Person vorgelegt werden.

  • Ist eine Antragstellung auch in den folgenden Jahren möglich?

    Ja, in Abhängigkeit der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln.

  • Können Anträge durch forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse (FZus) gestellt werden?

    FZus können Anträge stellen, wenn sie selbst Bewirtschafter sind, also über einen aktuellen Bescheid der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft der SVLFG verfügen.

    FZus können auch als Bevollmächtigte für ihre Mitglieder bei der Antragstellung auftreten. In diesem Fall wird sich die Bewilligungsstelle (FNR) bei Rückfragen zu den Nachweisen (z. B. SVLFG-Bescheid, Vollmachten bei Erbengemeinschaften etc.) an den bevollmächtigten FZus wenden. Dies gilt für den Zeitraum vor der Bewilligung als auch für die Kommunikation während des 10 bis 20-jährigen Verpflichtungszeitraumes. FZus sollten daher sicherstellen über mindestens 10 Jahre als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen und z. B. die fristgerechte Einsendung von Nachweisen zu verantworten.

  • Welche Unterlagen sind einzureichen?

    Im Zuge der Antragstellung sind folgende Unterlagen einzureichen:

    • Unterschriebenes Antragsformular (Anhang der Eingangsbestätigungs-E-Mail nach Datenerfassung)
    • Letzter SVLFG-Bescheid/Berufsgenossenschaft des aktuellen Bewirtschafters
      Achtung: 
      Änderungen, z.B. Übergabe oder Verkauf, sind der SVLFG zu melden. Bitte verwenden Sie dann das ohnehin von der SVLFG versandte Schreiben zur geänderten Flächengröße bzw. den Zuständigkeitsbescheid als neuer Bewirtschafter.
    • Beidseitige, lesbare Kopie des gültigen Personalausweises des Antragstellers oder der im Antrag bevollmächtigten Person. Folgende Daten müssen auf der Kopie ersichtlich sein: Name, Vorname(n), Geburtsdatum, Gültigkeitsdatum, Unterschrift, Anschrift). Alle anderen Daten können geschwärzt bzw. unkenntlich gemacht werden. Nach erfolgter Identitätsprüfung werden die Personalausweiskopien vernichtet.
      Hinweis:Bei Antragstellenden, die der öffentlichen Verwaltung zuzurechnen sind (Gemeinden, Landkreise o. ä.), ist anstelle des Personalausweises die Legitimation der Unterzeichnenden (bspw. Berufungsurkunde o. Ä.) vorzulegen. Ein Verweis auf andere rechtliche Regelungen wie z. B. eine Gemeindeordnung, ist als Nachweis der Beauftragung nicht hinreichend. Die FNR kann Unterschriften nur von Personen akzeptieren, bei denen die Vertretungsbefugnis entsprechend nachgewiesen wurde.
    • ggf. Kopien der Bescheideanderer öffentlicher Förderprogramme der Bundesländer, deren Bindefrist in das Antragsjahr (oder weiter) hineinwirken
    • ggf. Vollmachten zur Antragstellung

    Bitte senden Sie keine geklammerten oder gehefteten Dokumente ein.

  • In der Online-Datenerfassung gibt es technische Probleme. Woran kann das liegen?

    Ich kann einzelne Eingabefelder, Ankreuzfelder, Ausklappmenüs nicht anwählen.
    Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Computer und dessen Betriebssystem auf dem neuesten Stand sind und überprüfen Sie die Einstellungen des von Ihnen genutzten Browsers. Hierbei muss sichergestellt sein, dass der Java-Client/Javascript aktiviert ist und dann versuchen Sie es bitte erneut.

    Ich komme bei der Seite mit den abzugebenden Erklärungen nicht weiter.
    Dieses Problem liegt ursächlich im verwendeten, ggf. veralteten, Browser (z. B. Internet Explorer). Versuchen Sie die Eingaben unter Verwendung eines anderen Browsers.

    Ich kann die Fehlermeldung nicht zuordnen bzw. kann den angezeigten Fehler nicht beheben
    Vermutlich weisen Sie die Fehlermeldung dem falschen Eingabefeld zu. Die Fehlermeldung bezieht sich immer auf das darüber liegende Eingabefeld. Kommt es, z. B. durch die Verletzung von Formatvorgaben zu einer Fehlermeldung, wird zusätzlich zum Hinweis am betreffenden Feld auch eine allgemeine Fehlermeldung oben auf der Seite angezeigt.

    Warum wird meine Eingabe nicht akzeptiert?
    Prüfen Sie, ob Sie die Formatvorgaben (z. B. Anzahl der Ziffern, Verwendung von Sonderzeichen, Datumsformate) erfüllt haben. Hinweise werden zum Teil auch im Infotext (Fragezeichen-Symbol) oder im Feldtitel gegeben.

  • Ich habe nach Antragstellung immer noch keine Eingangsbestätigung erhalten.

    Die Eingangsbestätigung sollte innerhalb von maximal 24 Stunden nach Datenabsendung per E-Mail bei Ihnen eingegangen sein.

    Im Anschluss an die Online-Datenerfassung konnten Sie sich eine Zusammenfassung abspeichern oder ausdrucken. Bitte prüfen Sie die Zusammenfassung auf Richtigkeit der angegebenen E-Mail-Adresse. Wegen Korrekturen wenden Sie sich bitte an die FNR. Prüfen Sie außerdem, ob sich die Eingangsbestätigung im SPAM-Postfach befindet.

  • Wie erfolgt die Antragstellung ab dem zweiten Zuwendungsjahr?

    Die Zuwendung wird jährlich für das jeweilige Haushaltsjahr bewilligt. Dazu muss die Antragstellung für das folgende Haushaltsjahr bestätigt werden. Dies erfolgt durch die Einsendung des Dokuments „Bestätigung der Zuwendungsvoraussetzungen“, das Ihnen per E-Mail rechtzeitig vorher zugesendet wird. Die Fristen finden Sie in Ihrem Zuwendungsbescheid oder zur Vorabinfo hier.

    In der Regel muss die Bestätigung im Zeitraum vom 15.07. bis 15.08. des Jahres eingesendet werden in dem die Zuwendung gewährt wurde.

    Ausnahme: Sollt Ihre Zuwendung in oder nach diesem Zeitraum gewährt worden sein, so verlängert sich die Frist zum Einreichen der Bestätigung auf den 15.01. des Folgejahres. Das Dokument „Bestätigung der Zuwendungsvoraussetzungen“ erhalten Sie in diesem Falle mit Ihrem Zuwendungsbescheid.

  • Wozu dient das Formular „Bestätigung der Zuwendungsvoraussetzungen“?

    Die Zuwendung wird gemäß Nr. 5.7. der Richtlinie jährlich gewährt, d. h. es muss eine jährliche Neubeantragung durch Sie erfolgen. Ab dem 15. Juli bis spätestens zum 15. August des Jahres muss die Bewilligung für das jeweils nächste Jahr „beantragt“ werden. Dies erfolgt jedoch nicht erneut per Online-Antrag, sondern durch Einreichen eines entsprechenden Dokuments, in dem bestätigt wird, dass die Zuwendungsvoraussetzungen weiterhin vorliegen. Dieses Dokument heißt „Bestätigung der Zuwendungsvoraussetzungen“. Auf Grundlage dessen kann die nächste Zuwendung gewährt werden. Flächenabgänge und sonstige Änderungen bei den Zuwendungsvoraussetzungen müssen spätestens dann mitgeteilt werden.
    Das Dokument erhalten Zuwendungsempfänger abhängig vom Bescheiddatum per E-Mail oder mit dem Zuwendungsbescheid.

  • Wie erhalte ich das Formular für die Bestätigung der Zuwendungsvoraussetzungen (Folgeantragstellung)?

    Das Formular „Bestätigung der Zuwendungsvoraussetzungen“ wird Ihnen i. d. R. per E-Mail rechtzeitig vorher zugesendet. Die Einreichfrist entnehmen Sie bitte dem Zuwendungsbescheid oder informieren sich vorab hier.

    Ausnahme: Sollte die Bescheidung nach dem 15.07. erfolgt sein, erhalten Sie das Dokument mit Ihrem Zuwendungsbescheid.

  • Wie kann ich meinen Antrag oder Bescheid stornieren/zurücknehmen?

    Ein Antrag kann zurückgezogen werden, solange noch nicht per Bescheid darüber entschieden wurde.

    Sobald ein Zuwendungsbescheid versendet wurde, kann der Antragsteller/Zuwendungsempfänger den Antrag nicht mehr zurückziehen. Dann kann ein schriftlicher Widerspruch innerhalb der 4-wöchigen Widerspruchsfrist eingereicht werden. Ergebnis des Widerspruchsverfahrens kann dann z. B. ein Änderungsbescheid, ein Widerrufs- oder Rücknahmebescheid sein.

    Fragen zum Zuwendungsbescheid richten Sie bitte an klimaanpassung-wald(bei)fnr.de oder kontaktieren Sie die FNR telefonisch zu den Sprechzeiten. Lesen Sie sich bitte den Zuwendungsbescheid mit den Nebenbestimmungen und Anlagen vorher genau durch. Viele Fragen werden bereits dort beantwortet.