Klimaangepasstes WaldmanagementFörderprogramm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

 

Glossar

Definitionen und Erläuterungen zu einzelnen Kriterien des Klimaangepassten Waldmanagements für eine Finanzierung zusätzlicher Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen 

Zweck dieses Glossar ist es, die in Nummer 2.2 aufgeführten Kriterien des Förderprogramms des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft laut „Richtlinie für Zuwendungen zu einem Klimaangepassten Waldmanagement vom 28. Oktober 2022" und die dort verwendeten Fachbegriffe zu erläutern. Für andere Zwecke sind die Erläuterungen nicht bestimmt.

  • Anreicherung und Erhöhung der Diversität an Totholz

    Eine Anreicherung von Totholz liegt vor, wenn abgestorbene Bäume im Wald belassen werden und hierdurch die Gesamtmenge an Totholz auf der Fläche steigt. Die Diversität an Totholz kann z. B. erhöht werden, wenn gezielt Typen von Totholz (z. B. liegend / stehend oder nach Durchmesser oder Baumart) geschaffen oder erhalten werden, die weniger häufig vorkommen als andere. Die Kennzahlen aus dem Bewertungsschema für FFH-Lebensraumtypen1 können als Anhalt für Altbestände genutzt werden.

    1Bundesamt für Naturschutz (BfN) und Bund-Länder-Arbeitskreis (BLAK) FFH-Monitoring und Berichtspflicht (Hrsg.) (2017). Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring. Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). BfN-Skripten 481, 2. Überarbeitung, 242 S. DOI: 10.19217/skr481

  • Ausgangs- und Zielbestand

    Der Ausgangsbestand stellt den bestehenden Waldbestand vor Eingriffen dar; der Zielbestand den erwünschten Bestand am Ende der waldbaulichen Behandlung.

  • Derbholzmasse

    Derbholz umfasst die oberirdischen Teile eines Baumes (Stamm und Äste), die am schwächeren Ende gemessen mindestens einen Durchmesser von 7 cm mit Rinde (Durchmesser von Holz plus Rinde) haben.

  • Erweiterung der klimaresilienten, standortheimischen Baumartendiversität

    Heute standortheimische Baumarten sind an die klimatischen Bedingungen der Vergangenheit oder Gegenwart und eventuell der Zukunft angepasst. Die Klimaangepasstheit standortheimischer Baumarten hängt maßgeblich von der Naturnähe (Strukturvielfalt, Artenreichtum) der betrachteten Waldökosysteme ab. Die hohe Unsicherheit im Hinblick auf die zukünftige Anpassung heute standortheimischer Baumarten kann in Ausnahmefällen die Erweiterung des verwendeten Baumartenspektrums um Baumarten mit hohem Anpassungspotenzial an Trockenheit, Hitze, Sturm oder Schaderregerbefall erfordern. Dies gilt prinzipiell in Waldbeständen mit geringer Baumartenzahl, insbesondere in naturfernen Reinbeständen. Das Baumartenspektrum umfasst überwiegend standortheimische Baumarten.

  • Forstliche Landesanstalten der Länder

    Zu den forstlichen Landesanstalten zählen folgende Versuchs- und Forschungsanstalten bzw. Betriebseinheiten der Länder (ohne Stadtstaaten):

    • Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt (NW-FVA) für Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Hessen,
    • Betriebsteil Forstplanung, Versuchswesen,
      Informationssysteme, Landesforst Mecklenburg-Vorpommern,
    • Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde (LFE), Landesbetriebs Forst Brandenburg,
    • Kompetenzzentrum Wald und Forstwirtschaft, Staatsbetrieb Sachsenforst,
    • Forstliches Forschungs- und Kompetenzzentrum Gotha (FFK), ThüringenForst,
    • Zentrum für Wald und Holzwirtschaft, Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen,
    • Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF),
    • Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA),
    • Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF).
  • Habitatbaum

    Ein Habitatbaum ist ein lebender oder toter, stehender Baum, der mindestens ein Mikrohabitat trägt. Als Mikrohabitat werden kleinräumige oder speziell abgegrenzte Lebensräume bezeichnet, die durch Verletzungen, Aktivitäten von Tieren oder Pflanzen oder Wuchsstörungen oder Eigenarten des Baumes bedingt werden. Beispiele sind Flechten, Rindentaschen nach Blitzschlag, Spechthöhlen, so genannte Hexenbesen oder Efeubewuchs. Habitatbäume haben keine absoluten Mindestgrößen oder Alter. Bei der Auswahl soll naturschutzfachlich wertvolleren Bäumen der Vorzug gegeben werden. Habitatbäume werden permanent gekennzeichnet. Bei einer anteiligen Verteilung der Habitatbäume sind Flächen ausgeschlossen, die nach dem Kriterium der Nummer 2.2.12 einer natürlichen Waldentwicklung vorbehalten sind oder Flächen auf denen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eine Nutzung ausgeschlossen ist.

  • Habitatbaumanwärter

    Habitatbaumanwärter sind Bäume, die Mikrohabitat-geeignete Strukturen aufweisen, die sich in Entwicklung befinden. Habitatbaumanwärter sind wie Habitatbäume entsprechend zu kennzeichnen.

  • Hochstumpf

    Als Hochstumpf zählen stehende tote Bäume ohne Baumkrone. Bei künstlicher Anlage sollten die Stümpfe so hoch sein, dass ihr oberer Bereich besonnt ist.

  • Kahlschlag

    Ein Kahlschlag ist eine flächenhafte Nutzung des Bestandes ab einer Hiebsfläche von 0,3 Hektar.

  • Kalamität

    Eine Kalamität bezeichnet den Ausfall von Waldbeständen z. B. durch Massenvermehrungen von Borkenkäfern, anderen blatt- oder nadelfressenden Insekten oder durch Witterungsextreme verursachten Schäden (z. B. Sturm, Schnee- oder Eisbruch, Waldbrand, Dürre).

  • Klimaresiliente Baumarten

    Klimaresiliente Baumarten umfassen solche, die standortsbedingt entweder wenig empfindlich auf klimatisch bedingten Stress und Extremereignisse durch z. B. Sturm, Hitze, Trockenheit, Nass-Schnee, Eisanhang und begleitendes Schaderreger-Auftreten reagieren oder sich wieder schnell und vollständig von den schädigenden Einflüssen erholen. Als Anhalt können die Einschätzungen der regional zuständigen Forstlichen Landesanstalten hinsichtlich der Klimaresilienz und Zukunftsfähigkeit der Baumarten herangezogen werden.

  • Maßnahmen zur Wasserrückhaltung

    Maßnahmen zur Wasserrückhaltung im Wald können über verschiedene Wege erfolgen. Der Abfluss von Wasser aus dem Wald kann z. B. verringert werden über den Rückbau von bestehenden Entwässerungsstrukturen, die Renaturierung und Förderung von stehenden und fließenden Gewässern sowie Feuchtgebieten im Rahmen von wasser- und naturschutzrechtlich abgestimmten Entwicklungskonzepten, ggf. in Kombination mit der Anlage von Feuerlöschteichen. Dienlich sind zudem Maßnahmen zur Pflege und zum Erhalt einer Humusauflage sowie einer Bodenvegetation, die eine schnelle Ableitung von Niederschlägen in den Waldboden begünstigt und zur Vermeidung von oberflächigem Abfluss beiträgt. Auch eine Verringerung der Feinerschließung oder der Befahrungsintensität kann die Wasserrückhaltekapazität von Waldböden verbessern.

  • Mischungsform

    Die Mischungsform beschreibt den horizontalen Aufbau des Waldbestandes mit unterschiedlichen Baumarten.

  • Naturschutzfachlich notwendige Pflege- oder Erhaltungsmaßnahmen

    Naturschutzfachlich notwendig sind Pflege- oder Erhaltungsmaßnahmen, die zwingend erforderlich sind, um Schutzgüter des Naturschutzes (z. B. Arten, geschützte Biotope oder Waldlebensraumtypen) entgegen der natürlichen Entwicklung und Dynamik zu erhalten. Dies kann auch die Aufrechterhaltung bestimmter kulturbetonter Waldformen (z. B. Nieder-, Mittel-, Hutewälder oder Waldränder) umfassen.

  • Naturverjüngung

    Naturverjüngung bezeichnet einen aus natürlichem Samenfall oder Eintragung durch Tiere und Ansamung entstandenen Jungpflanzenbestand (im Gegensatz zu Kunstverjüngung aus Saat oder Pflanzung).

  • Natürliche Waldentwicklung

    Eine natürliche Waldentwicklung liegt vor, wenn auf Waldflächen von mindestens 0,3 ha Größe forstwirtschaftliche Eingriffe für mindestens 20 Jahre ausgeschlossen sind. Ausnahmen für Eingriffe in den Baumbestand sind naturschutzfachlich notwendige Pflege- oder Erhaltungsmaßnahmen sowie notwendige Verkehrssicherungs- und Forstschutzmaßnahmen. In diesen Fällen müssen die gefällten Bäume als Totholz im Bestand verbleiben, Dies gilt nicht, soweit eine Entfernung der Bäume zur Abwehr von Gefahren oder zur Bekämpfung invasiver Neobiota erforderlich ist.

  • Nutzung bzw. Ernte

    Nutzung bzw. Ernte beschreibt die Holzentnahme zur wirtschaftlichen Verwertung, verbunden mit der nachfolgenden Verjüngung des Bestandes.

  • Pflanzenschutzmittel

    Pflanzenschutzmittel (PSM) sind alle chemischen oder biologischen Produkte, die Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse vor einer Schädigung durch Tiere (z. B. Insekten, Nagetiere) oder Krankheiten wie Pilzbefall schützen sollen. Auch Produkte, die der Bekämpfung von unerwünschten Pflanzen dienen, zählen zu den Pflanzenschutzmitteln. Als PSM gelten Insektizide, Fungizide und Herbizide. Mittel zur Vergrämung von schädigenden Säugetieren, zum Verbissschutz von Jungpflanzen oder zur Behandlung von Wunden an Bäumen (schützen vor Krankheiten) sind keine PSM.

  • Polter

    Polter bezeichnet einen aufgeschichteten Stapel Rundholz zur Lagerung, zum Weitertransport oder zur Weiterverarbeitung.

  • Rückegasse

    Rückegassen sind unbefestigte Fahrlinien im Wald, die im Rahmen der sogenannten Feinerschließung angelegt werden und bei Hiebsmaßnahmen von Forstmaschinen (insbesondere Rückemaschinen, Harvestern und Forwardern) befahren werden.

  • Rückegassenabstand

    Der Abstand zwischen zwei Rückegassen im Bestand. Er wird von Mitte der Rückegasse zur Mitte der benachbarten Rückegasse gemessen. Anstelle von Abständen können auch Prozentwerte für befahrene Fläche herangezogen werden, wobei 30 Meter Abstand 13,5 % Fläche und 40 Meter Abstand 10 % Fläche entsprechen.

  • Sanitärhieb

    Ein Sanitärhieb ist das Fällen und Entnehmen von absterbenden oder toten Bäumen oder Baumgruppen außerhalb der planmäßigen Nutzung in der Regel aufgrund von Störungen oder längerfristiger Stresseinwirkung. Hierdurch sollen benachbarte Bäume vor der jeweiligen Erkrankung (insbesondere Schädlingsbefall) geschützt und das Holz soll vor einer Entwertung genutzt werden.

  • Sukzession und Sukzessionsstadien (im Wald)

    Sukzession bezeichnet die natürliche Abfolge (Sukzessionsstadien) von sich einander ablösenden Pflanzen- und Waldgesellschaften an einem bestimmten Standort, insbesondere als natürlicher Wiederherstellungsprozess.

  • Störungen

    Als Störungen (natürlicher Prozess) bezeichnet man die abrupte Änderung des Waldaufbaus durch das Absterben einzelner Bäume, Baumgruppen bis ganzer Bestände durch ein zeitlich befristetes Extremereignis wie z. B. Sturm, Schnee und Eisbruch (abiotische Störungen) oder Schaderregerbefall (biotische Störungen). Kleinflächige Störungen beziehen sich auf Flächen bis zu 0,3 ha. Im Altbestand entspricht dies gruppen- bis horstweisen Lücken.

  • Überwiegend standortheimische Baumarten

    Standortheimische Baumarten sind Baumarten der potentiell natürlichen Vegetation an einem gegebenen Standort. „Überwiegend“ bedeutet mindestens 51 %.

  • Verdichtungsempfindlicher Boden

    Verdichtungsempfindlich ist ein Boden, welcher aufgrund seiner Eigenschaften, insbesondere der Bodentextur, ein hohes Risiko trägt, dass es infolge mechanischer Belastungen (wie z. B. Befahren mit schweren Maschinen) zu dauerhaften Beeinträchtigungen der Bodenstruktur (Verdichtung) kommt.

  • Voranbau

    Der Voranbau ist ein Waldbauverfahren, bei dem eine Kunstverjüngung (Saat, Pflanzung) unter dem Schirm des bestehenden Altbestandes als zukünftiger Hauptbestand eingebracht wird.

  • Vorausverjüngung

    Vorausverjüngung (oder auch Vorverjüngung) ist eine zum Zeitpunkt der Einleitung der Endnutzung (Ernte) des Altbestandes gesichert etablierte Verjüngung, die im Schnitt wenigstens 5 Jahre alt ist.

  • Vorwald

    Vorwald benennt einen jungen Waldbestand aus Natur- oder Kunstverjüngung meist schnellwachsender aber lichtdurchlässiger Pionierbaumarten (z. B. Birke, Aspe, Weidenarten, Eberesche), unter deren Schirm andere empfindliche Baumarten-Verjüngungen (z. B. Buche, Eiche) gegenüber klimatischen Extremen wie Frost, Hitze und Trockenheit besser geschützt sind.